Nutzungsreglement
- Verwaltung:
Das Schützenhaus ist Eigentum des Freien Schiessverein Rupperswil und kann gemietet werden.Die Aufsicht und Verwaltung der Schützenstube wird von der durch die ordentliche Vereinsversammlung des FSV Rupperswil gewählten Vermieter und Hauswart wahrgenommen. - Benützung:
Gesuche sind an die dafür zuständige Person zu richten. Vereinsanlässe haben Priorität. - Benützungskosten
Pro Anlass (max. 12 Stunden) werden Fr. 250.00 erhoben. Die Benützungsgebühr muss bei der Rückgabe bar bezahlt werden. Für die Schlüsselübergabe ist mit dem Vermieter vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Wird eine bestätigte Reservation innerhalb 30 Tage vor dem Anlass rückgängig gemacht, ist eine Anulationsgebühr in Höhe von Fr. 100.00 zu bezahlen.
Mit den Benützungskosten ist der normale Verbrauch an Strom, Wasser sowie die Benützung der Küche und WC–Anlagen abgegolten.
Zusätzlich können gemietet werden:♦ Kaffeemaschine (Nespresso) Fr. 10.00
Kaffeekapseln können vom FSV bezogen werden (Fr. 0.60/Stk.)♦ Beamer Fr. 30.00
♦ 10m Schiessanlage Stundenweise nur mit Betreuungsperson des FSV
Fr. 50.00/Std.Zusätzliche Infrastruktur:
♦ Partyzelt Fr. 100.00
♦ 10 Festbankgarnituren
Zusätzlich zu den Benützungskosten sind bei der Abgabe zu bezahlen:
♦ Kosten für zusätzliche Mietangebote.
♦ Ersatz für fehlendes oder zerbrochenes Material. ( gem.Inventarliste)
♦ Kosten für die Behebung von Verunreinigungen oder Beschädigungen nach
Aufwand.Der Schlüssel zur Schützenstube wird dem Benützer bei der Übergabe ausgehändigt.Die Rückgabe hat in Absprache mit dem Vermieter zu erfolgen. In der Regel andertags.Bei Verlust des Schlüssels oder bei Beschädigung der Schliessanlage haften die Benützer für die daraus anfallenden Kosten. (Beschaffung neuer Schliessanlage) Vereinsmitglieder haben die vollen Benützungkosten zu entrichten.Alle Benützungskosten sind bei der Abgabe der Mietobjekte bar, gegen Quittung zu bezahlen. - Allgemeine Bestimmungen
Im ganzen Schützenhaus gilt das Rauchverbot.
Der Eigentümer des Schützenhauses lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden, welche im Zusammenhang mit der Benutzung des Schützenhauses entstehen, ab.
Die Benützer sind verpflichtet, zu den Mietobjekten Sorge zu tragen.Es ist verboten, Tische und Stühle der Schützenstube ins Freie zu stellen.
Die Aussenanlage ist in jeder Beziehung zu schonen und es sind ausschliesslich die vorhandenen WC–Anlagen zu benützen.
Das Abbrennen von Feuerwerk beim Schützenhaus ist Bewilligungspflichtig.
(Gemeinderat Rupperswil)
Aufräumen der Umgebung ist Sache des Mieters.
Benützer deren Benehmen zu Klagen Anlass gaben, wird eine nochmalige Vermietung verweigert.
Fahrzeuge dürfen nur auf dem Parkplatz abgestellt werden.
Die Strasse muss frei bleiben.
Die Benützer haben auf die Anwohner gebührend Rücksicht zu nehmen.
Für die Schützenstube besteht kein Wirterecht.
Der Verkauf von Tranksame und Speisen in der Schützenstube und deren Umgebung ist untersagt.
(Bewilligung Gemeinderat)
Beim Verlassen des Schützenhauses ist vom Benützer zu beachten, dass
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die WC Anlagen sauber sind = Besenrein
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alle Böden gereinigt sind = Besenrein
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alles Mobiliar aufgeräumt ist(Weisungen Hauswart)
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das Geschirr abgewaschen, nachgetrocknet und richtig versorgt ist.
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die Abwaschmaschine geleert ist.(Weisungen Hauswart)
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die Fenster, Fensterläden und Türen geschlossen sind.
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die Wasserhähnen zugedreht und das Licht gelöscht ist.(WC–Anlagen)
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der Hauptschalter ausgeschaltet ist
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der Abfall durch die Benutzer ordentlich entsorgt wird.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen werden die dadurch notwendigen
Mehraufwendungen dem Benützer nach Stundenaufwand verrechnet.Angebrochenen Stunden werden voll verrechnet.
(Ansatz Fr. 50.00/Std.)
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- Gebühren
Die Benützungsgebühr und zusätzliche Mietkosten werden von der ordentlichen Vereinsversammlung des Freien Schiessverein Rupperswil festgelegt.
Freier Schiessverein Rupperswil
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